Update Studienrecht: Kommissionelle Prüfung

An der Med Uni Graz dürfen Prüfungen 4x wiederholt werden, d.h. man hat 5 Antritte. Aber der zweiten Wiederholung kann, aber der dritten Wiederholung muss eine Prüfung vor einer Prüfungskommission abgelegt werden. Diese besteht in der Regel aus drei Lehrenden, die in diesem Modul unterrichten und habilitiert sind. Für die Organisation und Abhaltung ist das […]

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Update Studienrecht: Prüfungseinsicht

Jede*r Studierende*r hat das Recht innerhalb von 6 Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung Einsicht in die Prüfung zu nehmen (§79 (5) UG). Abgesehen von Multiple Choice Fragen dürfen Prüfungsbögen und Fragen vervielfältigt werden. Innerhalb von 4 Wochen kann beim Dekanat für studienrechtliche Angelegenheiten Einspruch gegen eine Beurteilung eingereicht werden. Gründe für die Aufhebung der Beurteilung

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Update Studienrecht: Anerkennungen an der Med Uni Graz

Leistungen aus vorangegangenen Studien oder Zweitstudien können an der Med Uni Graz anerkannt werden. Dabei ist folgendes zu beachten: „Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen … ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.“ (§78 (UG) Das heißt konkret: Alle Anerkennungen aus Vorstudien für das neubegonnene Studium an der Med Uni

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