Update Studienrecht: Kommissionelle Prüfung

An der Med Uni Graz dürfen Prüfungen 4x wiederholt werden, d.h. man hat 5 Antritte. Aber der zweiten Wiederholung kann, aber der dritten Wiederholung muss eine Prüfung vor einer Prüfungskommission abgelegt werden. Diese besteht in der Regel aus drei Lehrenden, die in diesem Modul unterrichten und habilitiert sind.

Für die Organisation und Abhaltung ist das Dekanat für studienrechtliche Angelegenheiten zuständig. Zu drei Anmeldezeitpunkten pro Semester können sich Studierende zu einer kommissionellen Prüfung anmelden.

Studierenden können dafür ihre Prüfer*innen auswählen. Diesem Wunsch muss sofern die gewählten Personen prüfen dürfen, nachgekommen werden. Dies ist in §59(1) UG geregelt.

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